Ausgelöster Rauchmelder verhindert Schlimmeres

Blieskastel. Zu einer Feuermeldung durch einen piepsenden Rauchmelder rückten am Samstag, den 1 April 2017, um 6.12 Uhr die Löschbezirke aus Blieskastel-Mitte und Webenheim aus. In der Bliesgaustraße in Blieskastel hatte ein Rauchmelder in einem Wohnhaus Alarm ausgelöst. Dank einer aufmerksamen Nachbarin wurde umgehend die Feuerwehr über Notruf 112 alarmiert.

Da ein Rauchmelder normalerweise nur bei Rauch auslöst, wird auch zuerst vom "Schlimmsten" ausgegangen und das wäre ein Zimmer- oder Wohnungsbrand. Aus diesem Grund alarmierte die Feuerwehrleitstelle an dem Samstagmorgen die beiden Löschbezirke.

Vor Ort war die Dachgeschosswohnung zunächst verschlossen und auch nach lautem Klopfen und Rufen öffnete niemand. Die Blieskasteler Feuerwehr öffnete daher umgehend mit Spezialwerkzeug für Türöffnungen die Wohnung. Sofort konnte eine Verrauchung in der Wohnung festgestellt werden. Unter Atemschutz ging umgehend der Angriffstrupp der Feuerwehr vor und rettete eine Person aus dem verqualmten Bereich. Der ebenfalls vor Ort befindliche Rettungsdienst versorgte die Person. Anschließend kontrollierte die Feuerwehr die verqualmte Wohnung. In der Küche konnte auf dem eingeschalteten Herd angebranntes Essen als Ursache für den Qualm und für die Verrauchung der ganzen Wohnung festgestellt werden. Die Feuerwehr Blieskastel belüftete daraufhin die Wohnung.

Aufgrund der vielen Brandeinsätze in Gebäuden, wie z.B. Zimmer- oder Wohnungsbränden, weist die Blieskasteler Feuerwehr nochmals auf die sinnvolle Montage von Rauchwarnmeldern hin. "Denn nachts ist der Geruchssinn eines Menschen, der schläft, nicht aktiv und da sind Rauchwarnmelder die billigste Lebensversicherung. Im Saarland gilt übrigens auch für Neu- und Umbauten, die nach dem 18.02.2004 erstellt wurden, eine Rauchmelderpflicht ", so die Verantwortlichen der Feuerwehr.

Seit 31. Dezember 2016 MÜSSEN Eigentümer die lebensrettenden Rauchwarnmelder nach DIN 14604 in ihren Wohnungen und Häusern nach DIN 14676 anbringen. Das hat der saarländische Landtag am 15.07.2015 beschlossen.

 

 

Geschrieben von: Marco Nehlig

Pressebeauftragter Freiwillige Feuerwehr Blieskastel