Ausgelöster Rauchmelder in einem Wohnhaus sorgte für Aufregung

Blieskastel. Zu einer Feuermeldung durch mehrere piepsende Rauchwarnmelder rückten am Halloween-Mittwoch, den 31. Oktober 2018, um 11.53 Uhr die Löschbezirke aus Blieskastel-Mitte Webenheim und Blickweiler aus. In der Straße "Raintal" in Blieskastel hatte ein Rauchmelder in einem Wohnhaus im ersten Obergeschoss Alarm ausgelöst. Dank einer aufmerksamen Bewohnerin aus dem Erdgeschoss wurde umgehend die Feuerwehr über Notruf 112 alarmiert.

Da ein Rauchmelder normalerweise nur bei Rauch auslöst, wird auch zuerst vom "Schlimmsten" ausgegangen und das wäre ein Zimmer- oder Wohnungsbrand. Aus diesem Grund alarmierte die Feuerwehrleitstelle die drei Löschbezirke.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr kontrollierten die komplette Wohnung im ersten Obergeschoss und im Dachgeschoss. Es konnte zum Glück kein Feuer und kein Rauch in der Wohnung festgestellt werden.

Für die 14 Feuerwehrleute, die mit dem Löschzug ausgerückt waren, war der Einsatz nach 20 Minuten beendet.

Aufgrund der vielen Brandeinsätze in Gebäuden, wie z.B. Zimmer- oder Wohnungsbränden, weist die Blieskasteler Feuerwehr nochmals auf die sinnvolle Montage von Rauchwarnmeldern hin. "Denn nachts ist der Geruchssinn eines Menschen, der schläft, nicht aktiv und da sind Rauchwarnmelder die billigste Lebensversicherung. Im Saarland gilt übrigens auch für Neu- und Umbauten, die nach dem 18.02.2004 erstellt wurden, eine Rauchmelderpflicht ", so die Verantwortlichen der Feuerwehr.

Seit 31. Dezember 2016 MÜSSEN Eigentümer die lebensrettenden Rauchwarnmelder nach DIN 14604 in ihren Wohnungen und Häusern nach DIN 14676 anbringen. Das hat der saarländische Landtag am 15.07.2015 beschlossen.

Text: Stadt Blieskastel, Fachgebiet 3.2 Brand- und Zivilschutz.