Erdgas

Mit einem Anteil von ca. 20% am Gesamtverbrauch Primärenergieverbrauch der Welt steht Erdgas an dritter Stelle. Die Erfahrungen zeigen, daß Schäden an Gasversorgungsanlagen, trotz hohen Sicherheitsstandards, nicht ganz ausgeschlossen werden können. Dieses Thema soll deshalb allgemeine Informationen über Erdgas und Gasversorgungsanlagen geben.

Erdgas ist ein gasförmiger Brennstoff, der aus einer Mischung mehrerer brennbaren Gase und nichtbrennbarer Bestandteile

  • Überwiegend besteht Erdgas aus Methan.

  • Erdgas ist leichter als Luft und aufgrund der erstickenden Wirkung ein Atemgift.

  • Erdgas selbst ist geruchlos, in der Regel aber mit Geruchsstoffen versetzt.

  • Die Explosionsgrenzen liegen zwischen 4,4 und 16,5 Vol.-% Gasanteil in Luft.

  • Die Zündtemparatur liegt bei 640 °C.

Die allgemeinen Voraussetzungen der Verbrennung von Erdgas sind:

  • Sauerstoff (Luft)

  • brennbarer Stoff (Methan im Erdgas).

  • Das richtige Mischungsverhältnis von Sauerstoff und Erdgas (Gas-Luft-Gemisch) muß zur Verbrennung vorhanden sein (4,4 bis 16,5 Vol.-% Gasanteil in Luft).

  • Wärme (Zündquelle)

Zur Einleitung der Verbrennung ist eine Zündtemperatur notwendig (640 oC). Als gefährliche Zündquellen kommen bei Erdgas z.B. in Betracht:

  • elektrische Türklingel

  • Lichtschalter

  • Ein- und Ausschalten eines Kühlschrankes

  • Abnehmen des Telefonhörers

  • offene Wärmequellen (Zigarette, Kerze, Feuerzeug)


Erdgas kann bei unsachgemäßer Behandlung zu folgenden Gefahren führen:

  • Explosionsgefahr

    Werden größere Gasansammlungen im zündfähigen Bereich entzündet, kann es zu explosionsartigen Verbrennungen kommen. Dabei entwickelt eine Zündung besonders in geschlossenen Räumen eine extrem hohe Druckwelle.

  • Vergiftungsgefahr

    Wegen der erstickenden Wirkung ist Erdgas ein Atemgift, was besonders durch die Sauerstoffverdrängung in geschlossenen
    Räumen zu beobachten ist.

Brandausbreitung

Brennendes Erdgas kann durch die verschiedenen Wäremeübertragungen zu Folgebränden in seiner Umgebung führen.

Maßnahmen bei Gasaustritt:

Hier muß zwischen Gasaustritt im Freien und Gasaustritt in Gebäuden unterschieden werden. Allgemein gelten aber folgende Regeln:

  • Vermeiden Sie Zündquellen

  • Warnen Sie Ihre Mitmenschen

  • Verständigen Sie die Feuerwehr (NOTRUF 112) oder Ihr Gasversorgungsunternehmen.

Bei Gasaustritt im Freien sollten folgende Regeln beachtet werden:

  • Verlassen Sie umgehenst den Gefahrenbereich und warnen Sie andere Personen vor der Gefahr.

  • Stellen Sie das Rauchen ein!

  • Benutzen Sie keine elektrischen Geräte (auch Kraftfahrzeuge - nicht mehr fahren).

Bei Gasaustritt in Gebäuden ist folgendes zu beachten:

Keine elektrischen Einrichtungen (insbesondere Klingeln, Telefone, Schalter, Stecker usw.) betätigen!

  • Kein offenes Feuer!

  • Nicht Rauchen!

  • Fenster und Türen öffnen (lüften)!

  • Ggf. durch klopfen (nicht klingeln!) unmittelbar betroffene Mitmenschen warnen.

  • Bei Explosion besteht Einsturzgefahr im Gebäude!