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Rauchmelder in einem Wohnhaus sorgen für nächtliche Aufregung

Lautzkirchen. In den frühen Morgenstunden des 27.05.2016 um 2.24 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Blieskastel, Löschbezirke Webenheim und Blieskastel-Mitte zu einer Feuermeldung durch piepsende Rauchmelder aus. In der Straße "Am Mühlgraben" in Lautzkirchen hatte ein Rauchwarnmelder in einem Wohnhaus Alarm ausgelöst. Da ein Rauchmelder normalerweise Rauch detektiert, wird zuerst vom "Schlimmsten" ausgegangen und das wäre ein Zimmer- oder Wohnungsbrand zur nachtschlafenden Zeit. Aus diesem Grund alarmierte die Feuerwehrleitstelle zwei Löschbezirke. Vor Ort kontrollierten die Einsatzkräfte der Feuerwehr die komplette Wohnung in den beiden Geschossen. Es konnte zum Glück kein Feuer und kein Rauch in den Stockwerken festgestellt werden. Somit war der 91te Feuerwehreinsatz in 2016 für den Löschbezirk Blieskastel-Mitte ein Fehlalarm. Für die 15 Feuerwehrleute war der Einsatz nach 45 Minuten beendet.

Aufgrund der vielen Brandeinsätze in Gebäuden, wie z.B. Zimmer- oder Wohnungsbränden, weist die Blieskasteler Feuerwehr nochmals auf die sinnvolle Montage von Rauchwarnmeldern hin. "Denn nachts ist der Geruchssinn eines Menschen, der schläft, nicht aktiv und da sind Rauchwarnmelder die billigste Lebensversicherung. Im Saarland gilt übrigens auch für Neu- und Umbauten, die nach dem 18.02.2004 erstellt wurden, eine Rauchmelderpflicht ", so die Verantwortlichen der Feuerwehr.

Bis Ende diesen Jahres (31. Dezember 2016) MÜSSEN Eigentümer die lebensrettenden Rauchwarnmelder nach DIN 14604 in ihren Wohnungen und Häusern anbringen. Das hat der saarländische Landtag am 15.07.2015 beschlossen. Bisher galt die Rauchmelderpflicht im Saarland nur für Neu- und Umbauten.

 

 

Geschrieben von: Marco Nehlig

Pressebeauftragter Freiwillige Feuerwehr Blieskastel

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