Brand eines Wohnhauses in Niederwürzbach

Fotograf: Steffen Rastetter / Einsatzdokumentation Feuerwehr Stadt Blieskastel

Niederwürzbach. Am Samstagnachmittag, den 23.02.2019 um 15.42 Uhr alarmierte die Feuerwehrleitstelle die Löschbezirke Niederwürzbach, Aßweiler und Blieskastel-Mitte zu einem Wohnungsbrand in Niederwürzbach. Noch vor Eintreffen der Blieskasteler Löschmannschaften konnte sich der Bewohner selbst ins Freie retten. Kurz darauf war durch den giftigen und heißen Brandrauch ein Betreten des Hauses ohne Atemschutz und Schutzausrüstung nicht mehr möglich.

Vor Ort stellte sich heraus, dass im zweiten Obergeschoss eines dreistöckigen Hauses ein Zimmer in Brand stand. Sehr schnell breitete sich das Feuer in die Zwischendecke des Dachstuhles aus. Umgehend wurde durch die Feuerwehr ein Löschangriff aufgebaut. Mehrere Einsatzkräfte unter Atemschutz versuchten, sich Zugang zu dem brennenden Zimmer zu verschaffen. Viele Türen in dem zweistöckigen Wohnhaus standen offen, so konnte sich der giftige und schwarze Rauch in alle Räume verteilten. Da keine weiteren Personen im Gebäude gerettet werden mussten, konzentrieren sich die Feuerwehrleute ganz auf die Brandbekämpfung. Unter Vornahme zweier C-Rohre im Innenangriff mit mehreren Trupps unter Atemschutz wurde das Feuer bekämpft. Gleichzeitig wurde über die Drehleiter mit einem weiteren C-Rohr ganz gezielt die durchbrennende Dachhaut abgelöscht.

Auch ein Belüftungsgerät kam zum Einsatz, um das Gebäude vom restlichen Brandrauch zu befreien. Die Brandbekämpfer benötigten für die Nachlöscharbeiten jedoch fast zwei Stunden.

Immer wieder wurden Glutnester gefunden, frei gelegt und abgelöscht. Die Brandstelle wurde zusätzlich mit einer Wärmebildkamera nach Glutnestern abgesucht. "Bei dem Brand kamen sog. Hohlstrahlrohre zum Einsatz, trotzdem konnte ein Totalschaden der Wohnung durch den Brand nicht verhindert werden", so der Stadtwehrführer Michael Nehlig.

Aufgrund der bestehenden Absturzgefahr des Feuerwehrmannes auf dem Dach wurde mit einer redundanten Sicherung gearbeitet. Der Feuerwehrmann auf dem Dach (ausgebildeter Höhenretter der Höhensicherungsgruppe) wurde von den Drehleiter von oben mit einem Dynamikseil gesichert und konnte gleichzeitig seine Position mit einer sog. Arbeitsplatzpositionierung (Abseilgerät mit Statikseil) selbst bestimmen. Ein Absturz oder vollständiges Betreten der teilweise geschwächten Dachstruktur war somit nicht notwendig.

Das Wohnhaus ist derzeit nicht mehr bewohnbar. Zwei Zimmer im Dachgeschoss sind durch den Brand stark beschädigt. Alle anderen Zimmer in der Wohnung im ersten Obergeschoss wurden durch den Brandrauch ebenfalls unbewohnbar gemacht.

Die Löschbezirke Blieskastel-Mitte, Aßweiler, Biesingen und Niederwürzbach waren mit einem Löschzug, bestehend aus einem Kommandowagen, einem Einsatzleitwagen, dem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, der Drehleiter und dem Tanklöschfahrzeug sowie weiteren Löschfahrzeugen an der Einsatzstelle. Hinzu kamen Versorgungsfahrzeuge und der Gerätewagen-Atemschutz. Die Feuerwehr der Stadt Blieskastel war mit den vier Löschbezirken mit 59 Einsatzkräften, davon 35 Atemschutzgeräteträger im Einsatzgeschehen gebunden.

Die Löschbezirke Blickweiler und Webenheim, die zusammen mit den Einsatzkräften aus Blieskastel-Mitte eine Ausrückekooperation bilden, wurden ebenfalls alarmiert. Sie sicherten den Grundschutz für die Stadt Blieskastel ab. Die beiden Löschbezirke waren jeweils mit ihrem Löschfahrzeug mit insgesamt 18 Feuerwehrleuten in Bereitschaft. Auch für das Einsatzgebiet Biesingen-Aßweiler stand das Biesinger Tanklöschfahrzeug mit neun Feuerwehrleuten im Gerätehaus Biesingen in Rufbereitschaft.

Weiterhin waren die Polizei Blieskastel mit einem Fahrzeug und zwei Polizisten und zwei Rettungswagen an der Einsatzstelle. Die Brandursache wird durch die Polizei ermittelt.

Aufgrund der vielen Brandeinsätze in Gebäuden, wie z.B. Zimmer- oder Wohnungsbränden, weist die Blieskasteler Feuerwehr nochmals auf die sinnvolle Montage von Rauchwarnmeldern hin. "Denn nachts ist der Geruchssinn eines Menschen, der schläft, nicht aktiv und da sind Rauchwarnmelder die billigste Lebensversicherung. Im Saarland gilt übrigens für alle Wohngebäude eine Rauchmelderpflicht", so die Verantwortlichen der Feuerwehr. Seit 31. Dezember 2016 MÜSSEN Eigentümer die lebensrettenden Rauchwarnmelder nach DIN 14604 in ihren Wohnungen und Häusern nach DIN 14676 anbringen.

Text: Stadt Blieskastel, Fachgebiet 3.2 Brand- und Zivilschutz