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Ausgelöster Rauchmelder in einem Wohnhaus sorgte für Aufregung

Blieskastel / Kirkel. Zu einer Feuermeldung durch einen piepsenden Rauchmelder rückten am Samstag, den 22.10.2016, um 22.41 Uhr die Feuerwehren aus Kirkel-Neuhäusel und Blieskastel-Mitte aus. In der Fliederstraße in Kirkel hatte ein Rauchmelder in einem Wohnhaus Alarm ausgelöst.

Die Anwohner waren zum Zeitpunkt der Auslösung nicht zu Hause. Da ein Rauchmelder normalerweise Rauch detektiert, wird zuerst vom "Schlimmsten" ausgegangen und das wäre ein Zimmer- oder Wohnungsbrand. Aus diesem Grund alarmierte die Feuerwehrleitstelle die zuständigen Löschbezirke. Bei diesem Einsatzstichwort unterstützten die Kameraden aus Blieskastel-Mitte die Feuerwehr Kirkel mit der 30-Meter-Drehleiter und dem Einsatzleitwagen.

Vor Ort war die Wohnung verschlossen und niemand öffnete. Nach dem gewaltfreien Zugang in das Wohnhaus kontrollierten die Einsatzkräfte der Feuerwehr das Wohnhaus in den drei Geschossen. Es konnte zum Glück kein Feuer und kein Rauch in den Stockwerken festgestellt werden. Somit war der 155te Feuerwehreinsatz für den Löschbezirk Blieskastel-Mitte in 2016 ein Fehlalarm.

 

Aufgrund der vielen Brandeinsätze in Gebäuden, wie z.B. Zimmer- oder Wohnungsbränden, weist die Blieskasteler Feuerwehr nochmals auf die sinnvolle Montage von Rauchwarnmeldern hin. "Denn nachts ist der Geruchssinn eines Menschen, der schläft, nicht aktiv und da sind Rauchwarnmelder die billigste Lebensversicherung. Im Saarland gilt übrigens auch für Neu- und Umbauten, die nach dem 18.02.2004 erstellt wurden, eine Rauchmelderpflicht ", so die Verantwortlichen der Feuerwehr.

Bis Ende diesen Jahres (31. Dezember 2016) MÜSSEN Eigentümer die lebensrettenden Rauchwarnmelder nach DIN 14676 in ihren Wohnungen und Häusern anbringen. Das hat der saarländische Landtag am 15.07.2015 beschlossen. Bisher galt die Rauchmelderpflicht im Saarland nur für Neu- und Umbauten.

 

 

Geschrieben von: Marco Nehlig

Pressebeauftragter Freiwillige Feuerwehr Blieskastel

 

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